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Die Umweltplakette ist da !!!
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Umweltplakette ab 1. März 2007
Ab dem 1. März 2007 werden Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen
Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote erlassen.
Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten
Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen
„Umweltzone“.
Unter dem Zeichen werden auf einem
Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit
denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss,
damit es diesen Bereich durchfahren darf.
Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone durchfahren.
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Freie Fahrt mit der Umweltplakette
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h Notdienst
Tel. (0 48 34) 24 00 |
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